Allgemeine Geschäftsbedingungen von A1 Immobilien e.K.

  1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe des Maklerhonorars bei Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten.
  2. Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für den anderen Vertragsteil, sind wir berechtigt.
  3. Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die Annahme von Angeboten sowie die Aufnahme von Verhandlungen gelten als Auftragserteilung und als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
  4. Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden in individuellen Vereinbarungen getroffen. Dies kann mündlich, schriftlich oder elektronisch auf der Grundlage dieser AGB mit dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages geschehen.
  5. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder den Nachweis zu einem Vertragsabschluss, ist an uns das vereinbarte Maklerhonorar zu bezahlen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Vertrag von einer Person oder Gesellschaft abgeschlossen wird, die in einer persönlichen, verwandtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen oder arbeitsvertraglichen Beziehung steht (personelle Kongruenz). Lebenspartner gelten insoweit als verwandt. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend
  6. Bei den Vertragsverhandlungen sowie notarieller Beurkundung gilt unsere Teilnahme als vereinbart.
  7. Das Maklerhonorar ist mit Abschluss des Kauf-/Mietvertrages geschuldet. Spätere Vertragsauflösung oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich. Maßgebend sind unsere Angebote/Exposés.
  8. Unsere gesamten Objektangaben basieren auf uns erteilte Informationen. Diese wurden gewissenhaft wiedergegeben. Eine Gewähr für ihre Richtigkeit wird nicht übernommen. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, auch bei eigenen Fehlern, mit Ausnahme von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, ausgeschlossen. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
  9. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Nürnberg.