Nach 30, 40 oder mehr Jahren sind Renovierungen erforderlich.
Der Gesetzgeber hat Vorgaben zur energetischen Nachrüstung gemacht, sodass viele Gebäude auf einen neueren Standard gebracht werden müssen.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Nachrüstpflichten für den neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf vor. Diese anstehenden Kosten sollten schon beim Kauf eingeplant werden.

Grundsätzlich müssen Öl- und Gas-Standardheizkessel, innerhalb von 2 Jahren nach dem Hauskauf ausgetauscht werden, wenn diese älter als 30 Jahre sind.
Auch die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen muss eine Wärmedämmung erhalten.

Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben, können Bußgelder laut Energieeinsparverordnung und Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) bis zu € 50.000, -auf den Hauskäufer zu kommen.
Der Bezirksschornsteinfeger prüft im Rahmen seiner regelmäßigen Feuerstättenschau, ob diese Maßnahmen durchgeführt sind.
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