Seit Dezember 2020 besteht das Gesetz „über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen an private Käufer über Wohnungen und Einfamilienhäuser“.

  • Maklerverträge müssen nun immer in Textform abgeschlossen werden.
  • Die Maklerprovision muss für beide Seiten Käufer/Verkäufer gleich hoch sein.